Ich freue mich, Ihnen in meiner Ordination in Loosdorf als Wahlarzt zur Verfügung stehen zu dürfen. Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Verträge mit den gesetzlichen Krankenversicherungen.
Sie erhalten als Patient jedoch einen Teil der Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse zurück. Wenn Sie die bezahlte Honorarnote einreichen, erhalten Sie in der Regel 80% des Vertragsarzttarifes nach der österreichischen Honorarordnung. Selbstverständlich sind meine erbrachten Leistungen übersichtlich in der Honorarnote aufgeschlüsselt.
Bitte beachten Sie, dass der erstattete Betrag nicht immer 80% des tatsächlichen Wahlarzthonorars entspricht. Wenn Sie bei der Administration Ihre Kontodaten angeben, kann ich für Sie als Versicherte der ÖGK-W, ÖGK-NÖ, ÖGK-OÖ, ÖGK-S, ÖGK-B, ÖGK-K sowie der SVS die Honorarnote digital einreichen.
Wahlarztrezepte können in der Apotheke wie Kassenrezepte eingelöst werden.
Die Bezahlung des Wahlarzthonorars ist direkt in der Ordination in bar oder bequem bargeldlos mit Bankomat oder Kreditkarte möglich. Bitte beachten Sie, dass die Bezahlung mittels Überweisung nur in Ausnahmefällen möglich ist.